Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bietet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen eine zusätzliche Rentenvorsorge an, da einerseits die gesetzliche Rente immer weniger wird und andererseits die Versorgungslücke im Rentenalter stets größer. Gleichzeitig werden aufgrund der zunehmenden gesetzlichen Veränderungen vermehrt Ansprüche an einen Arbeitgeber für ein betriebliches Vorsorgekonzept gestellt. An dieser Stelle können wir Sie aktiv unterstützen, indem wir mit Ihnen gemeinsam die neuen gesetzlichen Herausforderungen umsetzen, welche seit dem 01. Januar 2018 für alle Unternehmen gelten. Zwei grundlegende Fragen gilt es hierbei zu klären:
Haben Sie das mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in Kraft getretene BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz für alle neuen Verträge der betrieblichen Altersvorsorge seit dem 01. Januar 2019 bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt?
Haben Sie außerdem das BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01. Januar 2022 für alle vor dem 01. Januar 2018 bestehenden Verträge der betrieblichen Altersvorsorge bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt?